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Der Corsa A wird zum Oldtimer und bekommt historische Kennzeichen, wenn die Auflagen eingehalten werden! Was muss ich beachten beim H-Kennzeichen?

Es ist Sonntag, zeit einwenig in die Zukunft zu schauen, denn im kommenden Jahr (2012) können die ersten Opel Corsa A Modelle ein H-Kennzeichen bekommen. Aber nur wenn die strengen Auflagen vom Tüv befolgt werden, die ich nun hier mal zusammengeschrieben habe, unten habe ich auch ein paar Tüv-Seiten verlinkt, dort gibt es noch mehr Informationen.

© GM Corp

Ein Oldtimer ist also ein Fahrzeug, welches mindestens 30 Jahre alt ist, seit 2007 werden H-Kennzeichen also historische Kennzeichen und auch die roten Kennzeichen für Oldtimer (07er Kennzeichen) nur noch an Autos vergeben, die mind. 30 Jahre alt sind und das begehrte Gutachten nach §23 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) vorweisen können. Das H-Kennzeichen ist das ganze Jahr gültig, als Saisonkennzeichen gibt es diese Art der Zulassung nicht. Alle 2 Jahre muss der Wagen zur ganz normalen Tüv Hauptuntersuchung, ein H-Kennzeichen entbindet also nicht von dieser Pflicht.

Der Zustand muss der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen, d.h. der Zustand vom Auto muss gut sein. Umbauten sind gestattet, sofern diese „damals“ auch schon möglich gewesen sind, so spricht z.B. nichts gegen einen Umbau der Motoren (wenn diese aus der gleichen Baureihe des Autos stammen). Auch ein Umbau auf ein Automatikgetriebe oder auf ein Schaltgetriebe ist möglich, wenn es in der Baureihe beide Modelle gab. Bei der Farbauswahl hat man eigentlich freie Wahl, ein Airbrush kann aber schon mal zu ernsthaften Problemen führen. Beim Thema Rost schauen die Gutachter 2 mal hin, selbst wenn der Wagen eine Tüv-Plakette bekommen könnte, heißt das noch lange nicht, dass der Wagen auch das begehrte H-Kennzeichen bekommen kann. Fachgerecht müssen die Reparaturen sein und dem originalen Zustand entsprechen. Apropo originaler Zustand, im Innenraum sollte bei der Innenausstattung auch auf Originalität geachtet werden, ein Radio darf verbaut sein. Das Fahrzeug darf keine Lichttechnischen Einrichtungen (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten) von anderen Fahrzeugen haben und auch ein nachträglicher Cabrio Umbau wird vom Tüv ausgeschlossen, Tuning Umbauten die in den ersten 10 Jahren vorgenommen wurden können jedoch (je nach Prüfer) akzeptiert werden. Wenn es keine originalen Metall Kotflügel mehr als Ersatzteil gibt dürfen auch GFK-Teile verbaut werden, komplette GFK-Karosserien oder Nachbauten bekommen allerdings kein H-Kennzeichen.

Bei den Reifen und Rädern zählt der Räderkatalog und bei Teilen die der Verkehrssicherheit oder dem Umweltschutz dienen gilt in der Regel Verbesserung vor Originalität. Hier kann man sich z.B. mal so ein Anforderungskatalog vom Tüv Süd anschauen, beim Tüv Nord gibt es hier ein paar Informationen. Bei weiteren Fragen hilft sicherlich gerne jeder Tüv-Prüfer weiter.