Jüngste Zahlen der Opel-Mutter General Motors sowie die Verkaufszahlen der vergangenen Monate zeigen, dass Opel nach langen Jahren der Krise wieder auf Erfolgkurs eingeschwenkt ist. Allerdings ist davon im Opel-Werk in Eisenach nur wenig zu spüren. Das Werk ist derzeit nicht ausgelastet, die Belegschaft arbeitet nicht mehr voll, die Nachtschicht ist ebenfalls weggefallen. Nun hat ein Arbeiter geklagt, um den Nachtzuschlag dennoch zu erhalten.
Klage abgewiesen
Damit hatte er allerdings keinen Erfolg. Der Richter am Landgericht Erfurt wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf die Zulage hat, wenn dies ein Teil seines Arbeitsvertrages wäre. Der Anwalt des Klägers, der insgesamt 36 Mitarbeiter des Werkes vertritt, kündigte am Mittwoch an, in Berufung zu gehen.
Streichung der Nachtschicht unzulässig
Der Belegschaft ist durch die gestrichene Nachtschicht der 25-prozentige Zuschlag verloren gegangen. Dadurch sollen sie eigenen Angaben zufolge monatlich 500 bis 1.000 Euro weniger in der Tasche haben. Ein hoher Verlust, gegen den sich nun einige Mitarbeiter wehren. Ihr Argument ist, dass die Werksleitung die Nachtschicht nicht einfach so und ohne Änderungskündigung hätte abschaffen dürfen. Zudem hätten Arbeiter der Nachtschicht auch im Vertretungsfall immer den Zuschlag erhalten.
Absatzflaute Grund für Wegfall der Nachtschicht
Die Opel-Führung allerdings sieht das anders. Es gebe keinen Grund für eine Entschädigung. Den Rüsselsheimern zufolge ist die Ursache der Arbeitszeitverkürzung eine Absatzflaute des in diesem Werk produzierten Corsa. Von diesem Schritt sind knapp 1.600 Mitarbeiter betroffen, davon 200, die dauerhaft in der Nachtschicht tätig sind.
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